Hochflugordnung des SV der Züchter der Danziger Hochfliegertaube 09 In Anlehnung an die Satzung und Geschäftsordnung gilt für die Teilnahme am Hochflugwettbewerb im SV 09 folgende Hochflugordnung: 1. Allgemeines Die Durchführung von Hochflügen innerhalb des SV 09 dient dem Zweck, die seit jeher bewahrte und zum Naturell des Danziger Hochfliegers gehörende Hochflugeigenschaft zu erhalten und zu fördern. Die Hochflüge können während des gesamten Jahres abgenommen werden, für die Wertung innerhalb des SV 09 zählt das Hochflugjahr jedoch vom 1. November bis zum 31. Oktober des Folgejahres. Jedes Mitglied im SV 09 ist berechtigt, sich mit seinen Tauben am Hochflugwettbewerb zu beteiligen. Der Zeitpunkt der Beteiligung innerhalb der Flugperiode ist dem Züchter überlassen. Die Mitglieder, die mit ihren Tauben am Hochflug innerhalb des SV teilnehmen, erklären sich mit der Abnahme eines Hochfluges damit einverstanden, dass das Ergebnis des Fluges neben dem Wettbewerb innerhalb des SV auch dem VDT zur Ermittlung der Deutschen Meisterschaft im VDT übermittelt wird. 2. Hochflugabnahme Um am Hochflugwettbewerb teilzunehmen, muss der Hochflug von 2 Hochflugrichtern, von denen mindestens einer vom SV 09 geprüft und anerkannt ist, abgenommen werden. Die Hochflugrichter werden vom Mitglied bestellt. Sie sind verpflichtet, über jeden abgenommenen Hochflug ein Protokoll nach den Vorschriften des SV 09 zu erstellen. 3. Hochflugrichter Die Berechtigung, Hochflugrichter im SV 09 zu werden, erlangt ein Mitglied, indem es als 2. Hochflugrichter im Beisein eines SV-anerkannten Hochflugrichters an 3 offiziellen Hochflugabnahmen beteiligt ist, bei dem die Tauben alle Höhen erfliegen. Nach diesen 3 erfolgreichen Abnahmen wird dem Mitglied durch den Hochflugwart ein Ausweis als Hochflugrichter des SV 09 ausgestellt. Hochflugrichter, die ihre Zulassung in einem anderen Flugsport- oder Sonderverein erlangt haben, können zur Abnahme im SV 09 zugelassen werden, indem sie eine vereinfachte Prüfung ablegen. Diese vereinfachte Prüfung besteht darin, als 2. Hochflugrichter einen Hochflug von Danziger Hochfliegern mit allen drei Höhen im Beisein eines SV-anerkannten Hochflugrichters abzunehmen. Vom SV 09 einmal anerkannte Hochflugrichter behalten ihre Zulassung als Hochflugrichter bei eventuellem Ausscheiden aus dem SV 09, sofern ihnen das Amt als Hochflugrichter nicht aberkannt wurde und sie Mitglied in einem Ortsverein im Sinne des BDRG sind. Ehepaare, Verwandte (§ 1589 BGB) und Verschwägerte (§ 1590 BGB) dürfen Hochflüge für ihre Angehörigen nur dann werten, wenn ein weiterer vom SV 09 geprüfter und anerkannter Hochflugrichter über die gesamte Flugdauer anwesend ist. 4. Bewertung Der zu startende Trupp muss aus mindestens 5 Tauben bestehen. Die Tauben sind gleichzeitig in Gegenwart der Hochflugrichter aufzulassen. Jede Beeinflussung der Tauben nach dem Start ist verboten. Der Luftraum, in dem die Tauben sich während des Fluges aufhalten, wird in drei Höhen eingeteilt: -- die untere Höhe, -- die mittlere Höhe – der Flügelschlag der Tauben ist nicht mehr deutlich sichtbar, und -- die obere Höhe – die Tauben befinden sich in Flimmerhöhe, bzw. sind auf Grund der enormen Höhe nicht mehr eindeutig zu erkennen. In den einzelnen Höhen wird folgende Punktevergabe vorgenommen: -- für die untere Höhe pro Flugminute 1 Punkt, -- für die mittlere Höhe pro Flugminute 3 Punkte, und -- für die obere Höhe pro Flugminute 5 Punkte. Die Vergabe der Punkte beginnt mit dem Auflassen der Tiere. Mit allen gestarteten Tauben müssen mindestens 20 Punkte erflogen werden. Landen einzelne Tauben vor dem Erreichen der 20 Punkte, bzw. werden mit allen aufgelassenen Tauben keine 20 Punkte erreicht, so wird der Hochflug nicht gewertet. Werden nach dem Start zusätzlich oder irrtümlich Tauben aufgelassen, so muß die Punktebewertung neu begonnen werden. Entschwinden die aufsteigenden Tauben den Augen der Hochflugrichter in der unteren oder mittleren Höhe, so wird nicht weiter gewertet, bis die Tiere wieder sichtbar sind. Sind die Tauben länger als 0,5 Stunde den Augen der Hochflugrichter entschwunden, so gilt der Flug zu dem Zeitpunkt als beendet, an welchem die Hochflugrichter die Tiere aus den Augen verloren haben. Anders, wenn sich die Tauben in Flimmerhöhe befinden und durch weiteres Ansteigen für den Hochflugrichter infolge der enormen Höhe unsichtbar werden. In diesem Fall wird mit 5 Punkten pro Minute weiter gewertet. Innerhalb von 1,5 Stunden müssen die Tauben aber wieder in Oberluft sichtbar sein, sonst gilt der Flug als beendet. Gewertet wird in diesem Fall bis zur Sichtung vor dem Unsichtbarsein. Werden die Tauben in mittlerer Höhe wieder sichtbar, wird mit 3 Punkten pro Minute ab dem Unsichtbarwerden gewertet. Teilen sich die Tauben in zwei ungleichgroße Trupps in verschiedenen Höhen, wird die Höhe gewertet, in der sich die meisten Tauben befinden. Bei drei gleichgroßen Trupps in verschiedenen Höhen wird die mittlere, bei zwei gleichgroßen Trupps die größere Höhe gewertet. Zwischenzeitlich gelandete Tauben werden zu dem am niedrigsten fliegenden Trupp gezählt. Jeder Flug muß beendet werden, d.h. die Tauben müssen zum Schlag zurückkehren. Finden weniger als die Hälfte der gestarteten Tauben zum Schlag zurück, wird der Hochflug nicht gewertet. Sieger im Hochflug des SV 09 ist der Züchter, dessen Trupp die höchste Punktzahl aus einem Flug erzielt hat. Bei Punktgleichheit wird zu Gunsten des Züchters entschieden, der die meisten Tauben im jeweiligen Wettbewerb hatte. Ist auch die Anzahl Tauben gleich, so wird zu Gunsten des Trupps entschieden, der den höheren Index erreicht hat. Der Index errechnet sich aus den Punkten dividiert durch die Flugminuten. 5. Hochflugprotokoll über die Abnahme des Hochfluges ist von den Hochflugrichtern ein Protokoll anzufertigen. Die Form und Ausgestaltung dieses Protokolls ist vom SV 09 festgelegt und Bestandteil dieser Hochflugordnung. Insbesondere haben die Hochflugrichter sich vor der Abnahme davon zu überzeugen, dass es sich bei den aufgelassenen Tauben um Danziger Hochflieger handelt. Die Ringnummern (Buchstabe, Nr., Jahrgang) der am Flug beteiligten Tauben müssen im Protokoll aufgeführt werden. Das Protokoll ist von beiden Hochflugrichtern und dem Halter der Tauben zu unterzeichnen und ungeachtet der erreichten Punktzahl binnen 8 Tagen dem Hochflugwart des SV 09 zu übergeben.
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